Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung.

 

Das Honorarvolumen ist hierbei abhängig von der Art der erbrachten Leistung sowie dem Wert und der Komplexität des Objekts der Wertermittlung.

 

Als Orientierung für die Honorierung eines Verkehrswertgutachtens dient die 
Honorarempfehlung des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS).